Hafen Antwerpen: Verschärfung der Vorschriften für Beiladung in Gebrauchtfahrzeugen

Der Hafen Antwerpen ist seit Jahrzehnten führend in der Verschiffung von Gebrauchtfahrzeugen. Um dies so nachhaltig und sicher wie möglich zu gestalten, werden ab Anfang 2021 die Vorschriften für Beiladung in Gebrauchtfahrzeugen verschärft.

Jährlich werden rund 300.000 Gebrauchtfahrzeuge über den Hafen Antwerpen verschifft; etwa 80 Prozent dieser Fahrzeuge enthalten eine Beiladung. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich gezeigt, dass die bestehenden Vorschriften und Kontrollen hierfür nicht mehr ausreichten, um Risiken zu begrenzen und die Sicherheit der Terminals und Schiffe zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurden diese Vorschriften für die Verschiffung von Beiladung in Gebrauchtfahrzeugen im September 2019 angepasst.

Diese Anpassung hat zu Verbesserungen geführt. Verschiedene Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass zusätzliche Schritte erforderlich sind, um den Umschlag und Transport von Gebrauchtfahrzeugen nachhaltig, sicher und geschützt zu gestalten. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die entsprechenden Vorschriften mit Wirkung zum 1. Januar 2021 weiter zu verschärfen. So dürfen beispielsweise Gebrauchtwagen und Kleintransporter keine Beiladung mehr enthalten. Bei größeren Lieferwagen, Lastkraftwagen und Anhängern ist eine Beiladung entsprechend dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erlaubt.

Zwei Hauptakteure, die Gebrauchtfahrzeuge abfertigen und verladen, haben proaktiv ihre Richtlinien angepasst. Mit sofortiger Wirkung wird Sallaum Lines keine zusätzliche Ladung in gebrauchten Fahrzeugen mehr annehmen, mit Ausnahme von Lastwagen. Grimaldi Lines wird ab 8. Dezember 2020 am Antwerpener Euroterminal (AET) keine Pkw, Klein- und Großtransporter mit Beiladung mehr annehmen und dies auch auf ihr europäisches Netz ausweiten.

Luc Arnouts, Director International Relations & Networks: „Nachhaltigkeit und Sicherheit haben bei uns Priorität und diese Verschärfung ist angebracht, um beides zu gewährleisten. Sie wird es den zuständigen Behörden ermöglichen, die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung von Beiladung in Gebrauchtfahrzeugen gezielter und effizienter zu kontrollieren.“
Annick De Ridder, Hafenschöffin: „Das Gebrauchtwagensegment liegt Antwerpen sehr am Herzen und als Hafen sind wir seit Jahrzehnten führend in diesem Bereich. Es ist wichtig, dass die Regulierung auf internationaler Ebene stattfindet. Antwerpen ist hier wegweisend, aber wir möchten betonen, dass die Wettbewerbsgleichheit gewahrt bleiben muss und dass deshalb auch Gespräche mit anderen europäischen Häfen geführt werden."
David Van Ballaert, Managing Director Sallaum Lines Belgium: „Um den Durchfluss dieses Warenstroms in Afrika nicht zum Erliegen kommen zu lassen, möchten wir mit Blick auf die Sicherheit und Kontrollierbarkeit zur Nachhaltigkeit des Warenstroms beitragen.“

 

 

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